- Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch die Laborwaage bestimmt wird
- Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und
pharmazeutischen Labor
- Zu amtlichen Zwecken wie Ermittlung von Gebühren, Zöllen und Strafen. Ferner bei
Sachverständigen-Gutachten für Gerichte
- Bei der Herstellung von Fertigverpackungen
- Jede eichfähige Laborwaage wird vom Eichamt geprüft und mit einer Eichmarke versehen
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