Eine Kalibrierung kann weder eine Aussage über mögliche Werte und Abweichungen in der Vergangenheit, noch in der Zukunft tätigen. Eine Kalibrierung kann nur eine Aussage treffen über die Messwerte zum angegebenen Zeitpunkt unter den dokumentierten Umgebungsbedingungen. Darüber hinaus beinhaltet eine Kalibrierung auch keinen Abgleich bzw. keine Justage. Eine Justage ist natürlich im Rahmen des Kalibrierservice durch den Kalibrierdienst möglich. Jedoch bedeutet dies einen bleibenden Eingriff in das Messgerät, der mit dem Kunden abgesprochen werden muss. Hier ist es empfehlenswert eine Kalibrierung vor der Justage (as found) und nach der Justage (as left) durch einen Kalibrierservice im Kalibrierlabor durchführen zu lassen. Ebenfalls ist es auch nicht die Aufgabe vom Kalibrierdienst bzw. einer Kalibrierung, eine Auswertung über die Spezifikationsprüfung zu erstellen.
Zwar kann und wird häufig ein Bezug zu den Herstellerspezifikationen im Kalibrierzertifikat hergestellt, jedoch ersetzt dies nicht die Spezifikationsbeurteilung des Prüfmittelbeauftragten, ob das Messgerät für die vorgesehene Messaufgabe bedenkenlos eingesetzt werden kann. Hierbei kann es, je nach Messgerät und Messaufgabe zum einen zu dem Ergebnis kommen, dass ein Messgerät, welches die Herstellerspezifikationen nach einer Kalibrierung nicht einhält, dennoch für die Messaufgabe geeignet ist oder zum anderen, dass ein Messgerät, welches innerhalb der Herstellerspezifikationen liegt, nicht für die Messaufgabe geeignet ist. Deshalb ist es wichtig, dass vor der Kalibrierung bekannt ist, welche Messpunkte eine hohe Relevanz haben, damit diese dann kalibriert und auf dem Kalibrierschein durch das Kalibrierlabor dokumentiert werden können.