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Neben dem vielfältigen Messgeräte-Angebot und der fachlichen Beratung durch unsere Ingenieure und Techniker bieten wir Ihnen nachstehend eine alphabetische Auflistung aller relevanten Begrifflichkeiten zum Thema Messgeräte an.
 Aktoren: In der Regeltechnik wird das Gegenstück zum Sensor als Aktor bezeichnet. Dieser ist gewöhnlich ein mechanisch aktives Element, und wird in der Regel das Stellglied eines Regelkreises verwendet. Ansprechzeit : Zeitspanne vom Anlegen der Messgröße an ein Messgerät bis zur Anzeige eines Stabilen Messwertes. Anzeigebereich: Der maximale und minimale Wert welcher angezeigt werden kann. Anzeigegerät: Gerät welches hauptsächlich zur Messung und Anzeige von physikalischen, chemischen oder biologischen Größen dient. Auflösung : Kleinste Schrittweite, bei der Messgeräte noch unterschiedliche Zustände wahrnehmen können, auch Digit genannt.
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  Digitale Schnittstellen: Zum direkten Anschluss eines PC oder einer Steuerung (SPS) an die Messgeräte. So können Messwerte in digitaler Form übertragen und weiterverarbeitet werden, oder Geräte mit dem PC konfiguriert werden. Beispiele aus der Anzeige- und Regeltechnik sind RS485, RS232, Profibus DP.
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  Einheitssignal: siehe Normsignal. Einschwingzeit : In der Regeltechnik wird damit die Zeit bezeichnet, die ein Regler braucht, um die gewünschte Ausgangsgröße innerhalb einer bestimmten Toleranz herzustellen.
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  Genauigkeit : Angabe der maximal möglichen Abweichung eines Messgerätes vom Ist-Wert.
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  Interface : Datenschnittstelle mit der die Messgeräte zur Übertragung der Messwerte mit einem Computer verbunden werden können. ISO 9000ff : Qualitätsmanagement-System, in Form einer DIN-Norm zur Qualitäts-Sicherung in Unternehmen.
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  Justieren : Exaktes Einstellen von Messgrößen der Messgeräte durch einen fachmännischen Eingriff in das Meßsystem. Oder: Einstellen eines Messgerätes auf die kleinst mögliche Abweichung vom wahren Wert .
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  Kalibrieren : Prüfen der Richtigkeit von Messgrößen der Messgeräte ohne Eingriff ins Meßsystem. Oder: Ermitteln der systematischen Abweichung der Anzeige der Messgeräte vom wahren Wert der Messgröße. Kalibrierschein oder Kalibrierzertifikat : Dokumentiert die messtechnischen Eigenschaften der Messgeräte sowie die Rückführbarkeit auf das nationale Normal. Kalibrierintervall : Um dauerhaft richtige Messungen durchführen zu können, müssen die verwendeten Messgeräte in regelmäßigen Abständen überwacht bzw. kalibriert werden. Dieser Zeitraum entspricht dem Kalibrierintervall. Es gibt keine allgemeine Aussage, wann Messgeräte rekalibriert werden sollten. Wichtige Punkte bei der Festlegung des Intervalls sind: 
- Messgröße und zulässiges Toleranzband
- Beanspruchung der Messgeräte und Prüfmittel
- Einsatzhäufigkeit
- Umgebungsbedingungen
- Stabilität der zurückliegenden Kalibrierungen
- Erforderliche Messgenauigkeit
- Festlegungen des Qualitätssicherungssystems
in den Firmen
Das bedeutet, dass der Abstand zwischen zwei Kalibrierungen letztendlich vom Anwender selbst festgelegt und überwacht werden muss. Unsere Empfehlung für das Kalibrierintervall liegt bei 1-3 Jahren. Konformitätsbescheinigung : Die Übereinstimmung eichfähiger Messgeräte mit der Bauartzulassung wird vom Eichamt (Benannte Stelle) durch die Ausstellung der Konformitätsbescheinigung im Zuge der Eichung dokumentiert. Konformitätserklärung : Die Konformitätserklärung dokumentiert, dass ein Erzeugnis den EG-Richtlinien entspricht (elektronische Messgeräte immer in Verbindung mit dem CE-Kennzeichen).
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  LCD-Anzeige (Liquid Cristal Display) : Nicht selbstleuchtende Anzeige zur Darstellung von Zahlen oder Grafiken in der Regeltechnik. Der Vorteil einer LCD-Anzeige ist die niedrige Leistungsaufnahme. LED-Anzeige (Light Emitting Diode) : Bauelement für die digitale Anzeige in der Regeltechnik. Die LED-Anzeige ist selbstleuchtend. Allerdings ist im Vergleich zu einer LCD-Anzeige der Leistungsbedarf höher. Live-Zero: Strom- uns Spannungssignale in der Regeltechnik bei welchen der kleinste vorkommende Wert nicht gleich Null ist haben einen Live-Zero. Ein bekanntes Beispiel ist das 4-20 mA Signal. Bei einer Übertragung auf Basis eines solchen Signals dürfen Werte unter 4 mA nicht auftreten. Ein Signal mit Live-Zero hat zwei Vorteile. Zum einen kann ein aufgetretener Fehler wie z.B. ein Kabelbruch vom Empfänger detektiert und angezeigt werden. Zum anderen kann der Sensor das Signal als Spannungsversorgung nutzen.
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  Messabweichung : Abweichung der Anzeige der Messgeräte vom tatsächlichen Messwert. Messbereich : Bereich, in welchem die Messgeräte benutzt werden dürfen. Bei Über- oder Unterschreitung sind Messfehler möglich. Eine zu starke Über- oder Unterschreitung kann zur Zerstörung der Elektronik der Messgeräte führen. Messunsicherheit : Gibt den Bereich an, innerhalb dessen der wahre Messwert mit einer gegebenen Wahrscheinlichkeit liegt. Messrate: Anzahl der Messungen die ein Gerät in einer Zeiteinheit durchführt. Mess- und Prüfmittel : Umfasst alle Messgeräte, Anzeigegeräte und Referenzen, die bei der Entwicklung und Herstellung eines Produktes, für qualitätsrelevante Messzwecke verwendet werden ( Messgeräte - Hersteller ).
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  Normsignal: Standardisiertes elektrisches Signal in der Regeltechnik zur Übertragung von physikalischen, chemischen oder Biologischen Messwerten. z.B. 4-20 mA.
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  Profibus DP: Serieller Feldbus zur Steuerung und Abfrage von Sensoren und Aktoren. Prüfprotokoll : Bescheinigung, mit der der Hersteller der Messgeräte bestätigt, dass das Erzeugnis den Spezifikationen (Datenblatt) entspricht. PTB : Physikalisch Technische Bundesanstalt in Braunschweig. Diese Bundesbehörde ist zuständig für das gesetzliche Messwesen in Deutschland (Link zu Messgeräte bei der PTB ).
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  Regler: Einheit die eine Ausgangsgröße in Abhängigkeit von einer Eingangsgröße steuert. Regelkreis: Die Steuerung einer Ausgangsgröße, welche durch eine Rückkopplung derselben einen Kreis bildet, wird als Regelkreis bezeichnet. Rekalibrieren : Periodisches Nachmessen Messgeräte zur Überwachung seiner Richtigkeit. Besuchen Sie die Website von einem unserer Kalibrierpartner für Messgeräte . Reproduzierbarkeit : (Standardabweichung) Maß der Übereinstimmung bei Wiederholungsmessungen unter denselben Bedingungen. RS232-Schnittstelle : siehe "Digitale Schnittstelle". Rückführbarkeit : Rückführbarkeit beschreibt einen Vorgang, durch den der angezeigte Meßwert der Meßgeräte über einen oder mehrere Schritte mit dem nationalen Normal für die Meßgröße verglichen werden kann. Durch den Vertrag mit der PTB und Akkreditierung nach DIN EN 45001 ist es nicht mehr erforderlich, die Rückführung separat nachzuweisen.
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  Schutzart IP : Je höher die Nummer, desto weniger dringt Staub und Spritzwasser in das Gehäuse der Messgeräte ein. Sehen Sie sich hier eine Tabelle der Schutzarten für Messgeräte an. Sensoren: Einheiten zur Umwandlung von physikalischen, chemischen oder biologischen Größen in eine elektrische Größe, um diese für elektronische Regler erfassbar zu machen. Signalwandler: Einheit zur Umwandlung von physikalischen, chemischen oder biologischen Größen in ein elektrisches Normsingal. Skalierung: Das Umrechnen eines Normsignals in eine physikalische Größe bezeichnet man als Skalierung.
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  Temperatureinfluß : Dieser ist physikalisch bedingt und kann nur zum Teil durch eingebaute Kompensationen korrigiert werden. Einige Messgeräte verfügen über eine automatische, andere über eine mechanische Temperaturkompensation. Bei der mechanischen Kompensation muss z.B. über ein Stellrad oder durch Eingabe am Display die aktuelle Temperatur mitgeteilt werden. Toleranz der Messgeräte : Jedes Messgerät hat eine physikalisch bedingte Anzeigentoleranz Die Toleranz definiert die größte, zulässige Abweichung der Anzeige nach Plus und Minus. Totalisator: Funktion die eine Integrierung der Messwerte über die Zeit ermöglicht.
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  Überlastanzeige : Anzeige im Display der Meßgeräte (meist "OL" für Overload), wenn Überlast eingetreten ist. Die Überlast führt zur Schädigung der Geräte, bis hin zur Zerstörung. Überschwingen: Bei einer plötzlichen Änderung des Eingangssignals, führt das Nachregeln immer zu einer Überschreitung der gewünschten Ausgangsgröße bevor der gewünschte Wert erreicht wird. Dieser Vorgang wird als Überschwingen bezeichnet.
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  Validierung : Dokumentierter Nachweis, dass ein Prozess oder Verfahren mit hoher Sicherheit geeignet ist, eine spezifische Aufgabe zu erfüllen.
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  Werkskalibrierschein : Werkskalibrierscheine werden mit Normalen erstellt, die der regelmäßigen Prüfmittelüberwachung unterliegen, die Rückführung der dabei verwendeten Normale, ist über eine regelmäßige Prüfmittelüberwachung sichergestellt. Die Messgeräte werden dann mittels der werksinternen Prüf- und Kalibriereinrichtungen abgeglichen.
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  Zertifikat : Kalibrierschein Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 : Die Zertifizierung wird ausgesprochen, wenn z. B. ein Betrieb den Nachweis erbringt, dass er alle Anforderungen des Qualitäts-Managements-Systems nach DIN EN ISO 9001 umgesetzt hat. Er erhält nach erfolgreichem Abschluss mehrerer Audits ein Zertifikat gemäß dem Qualitäts- Managements-Systems DIN EN ISO 9001. Dieses Zertifikat hat eine völlig andere Bedeutung, als ein DKD-Kalibrierzertifikat, welches die messtechnischen Eigen- schaften der Messgeräte bescheinigt. Die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ist auch nicht identisch mit der Akkreditierung, da hiermit keine Aussagen mit international anerkannter Wirkung verbunden sind.
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Wenn Sie noch Fragen zu anderen Geräten aus dem Bereich der Messtechnik haben, dann rufen Sie uns einfach an. Tel.-Nummer: 01805 976 990*. Unsere Ingenieure und Techniker beraten Sie sehr gern.
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