Waagen in vielen Variationen: Industrie - Waagen, Labor - Waagen, Papier - Waagen, Kran - Waagen, Tisch - Waagen uvm. Alle diese Waagenhaben Leistungs- und Ausstattungsmerkmale, welche für eine schnelle und zuverlässige Bearbeitung der Wägeaufgaben benötigt werden (die Garantie beträgt 2...3 Jahre, in Abhängigkeit des jeweiligen Waagen-Typs). Viele Waagen bieten z.B. Datenübertragung und Auswertung am PC, Stückzählfunktion, Zudosierfunktion. Die Waagen sind bei Auslieferung justiert und können auf Wunsch zusätzlich mit einem ISO-Zertifikat ausgestattet werden. Darüber hinaus können wir eichfähige Modelle gern für Sie eichen lassen. Sollten Sie noch Fragen zu unseren Waagen haben, kontaktieren Sie uns unter info@warensortiment.de. Folgend sehen Sie zunächst die Produkteinteilung in der Schnellübersicht mit Links zu den entsprechenden Waagen. Darauf folgend sind die einzelnen Waagen-Gruppen bebildert dargestellt (eine kleine Hilfe, wenn Sie noch keine klare Vorstellung über die gesuchten Waagen haben). Über die Links gelangen Sie dann ebenso zu den einzelnen Waagen. Zudem finden Sie weitere Informationen zum Thema unter dem Punkt "Weitere Informationen und Links". Wenn Sie sich die Produktinformationen der Waagen gern in einer übersichtlichen Katalog - Form ansehen möchten, können Sie hier unseren aktuellen Blätterkatalog durchblättern. Dieser Gesamt-Katalog beinhaltet ebenfalls den Bereich der Messtechnik.
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Eine Eichung der Waagen (natürlich nur bei eichfähigen Modellen) kann je nach Klasse direkt von uns (Kl. I und Kl. III) oder nur von Ihrem örtlichen Eichamt (Kl. II) durchgeführt werden. Nach einer solchen amtlichen Eichung dürfen die Waagen nicht folgend mit einem externen Kalibriergewicht kalibriert werden. Eine Ersteichung hat eine Gültigkeit von zwei Jahren, danach müssen die Waagen jährlich nachgeeicht werden. Für Betriebe, welche die Waagen in den betriebsinternen Prüfmittel-Pool aufnehmen wollen oder zur jährlichen Rekalibrierung empfiehlt sich eine ISO-Kalibrierung. Die Zertifizierung nach ISO beinhaltet eine Kalibrierung inklusive Prüfschein mit den Werten. Der Name Ihrer Firma bzw. die Kontaktdaten des Auftraggebers werden ebenfalls auf dem Bericht eingetragen. |
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Bebilderte Waagen-Gruppen
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Waagen bestimmen Masse und mehr Waagen dienen zur Bestimmung der Masse eines Körpers, oder mit der Masse verbundener Größen wie Volumen o. Dichte. Massebestimmungen spielen in vielen Bereichen eine bedeutende Rolle, insbesondere und für jeden sichtbar in der Produktion (Quelle: PTB). Die Waagen werden somit in allen denkbaren Aufgabengebieten in Industrie, Handwerk, Transport, Forschung und Entwicklung und natürlich im Privat- und Hobby-Bereich eingesetzt (folgend finden Sie einige Praxisbeispiele): |
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Waagen - Alphabet / Weitere Informationen und Links. Neben dem vielfältigen Angebot an Waagen und der fachlichen Beratung durch unsere Ingenieure und Techniker bieten wir Ihnen nachstehend eine alphabetische Auflistung aller relevanten Begrifflichkeiten zum Thema Waagen an, um sich vor einem Waagen - Kauf evtl. entsprechend Ihrer Aufgabenstellung entsprechend informieren zu können:
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Ablesbarkeit d: Kleinster ablesbarer Gewichtswert der Waagen.
Absolutwägung: Bestimmung des Gewichtes eines Wägegutes mittels Waagen in den Masseeinheiten Milligramm (mg), Gramm (g), Kilogramm (kg) oder Tonnen (t).
Anwärmzeit: Zeitspanne vom Einschalten der Waagen bis zum Erreichen der Betriebstemperatur.
Auswaage: Wird in einem Prozess eine vorab genau definierte Menge einer Substanz einer Veränderung, z. B. einer Trocknung unterzogen, so wird das verbleibende Gewicht der Substanz nach der Prozessbehandlung durch Auswaage (auch Rückwägung) bestimmt.
Aussermittige Belastung von Waagen (DKD Punkt5.4).
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Bauartzulassung von Waagen zur Eichung: Die Eichfähigkeit der Waagen wird durch Bauartzulassung dokumentiert. Hierzu werden die Waagen vorab einer eichtechnischen Prüfung unterzogen, die von einer Bundesanstalt ( meist ein metrologisches Staats-Institut ) durchgeführt wird. Diese umfasst sowohl messtechnische, als auch gerätespezifische Anforderungen. Die Bauartzulassung wird durch das EG-Bauartzulassungs-Zertifikat dokumentiert.
Bruttogewicht: Gewicht eines Wägegutes einschließlich Verpackung oder/ und Transportbehälter.
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Datenschnittstelle / - Parameter: Meist RS 232C. Zum direkten Anschluss von Drucker oder PC an die Waagen. Die Einstellung der Schnittstellenparameter, wie der: Baudrate, Parität, Datenbits erfolgt über die Waagen - Tastatur nach der Bedienungsanleitung. Bsp.: Präzise Waagen.
Differenzwägung: Bestimmung des Gewichtsunterschiedes eines Wägegutes mittels Waagen vor und nach einer Behandlung, bsp. einer Trocknung. Die beiden Wägungen werden auf denselben Waagen und unter den selben Bedin- gungen durchgeführt.
DKD: Im Deutschen Kalibrierdienst sind meßtechnische Laboratorien zusammengeschlossen, die eine Akkreditierung für eine bestimmte Messgröße haben. Ein DKD-akkreditieres Labor hat das Recht, international anerkannte Kalibrierzertifikate für diese Messgrösse / Waagen zu erstellen. Die DKD - Zertifikate sind in vielen Ländern der Erde gültig, beispielsweise in der gesamten Europäischen Union (weitere Informationen zur (DKD-Kalibrierung von Waagen).
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EA: European cooperation for Accreditation (früher WECC bzw. EAL). Regelt die internationale gegenseitige Anerkennung von DKD-Zertifikaten für Waagen / Link zur EA.
Eckenlastprüfung Waagen: Testen von Waagen durch exzentrisches Aufstellen einer Last neben der Plattenmitte.
Eichfähige / nicht eichfähige Waagen: Messtechnisch nahezu identisch. Bei den eichfähigen Waagen sind einige Details gesetzlich vorgeschrieben, z. B. Softwareänderungen, zusätzliche Aufschriften.
Eichgültigkeitsdauer von Waagen: Analysenwaagen Eichklasse I 2 Jahre, Präzisionswaagen Eichklasse II, 2 Jahre Industriewaagen Eichklasse III, 2 Jahre Kontrollwaagen, alle Klassen 1 Jahr.
Eichung: Nach der EU-Richtlinie 90/384 EWG müssen Waagen geeicht werden, wenn sie wie folgt verwendet werden:
a) im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
b) bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken, sowie bei Analysen im medizinischen/ pharmazeutischen Labor
c) Zu amtlichen Zwecken wie Ermittlung von Gebühren, Zöllen und Strafen. Ferner bei Gutachten für Gerichte.
d) Bei der Herstellung von Fertigpackungen
Wenn Sie mehr Informationen zur Eichung von Waagen haben oder nicht wissen, ob Sie tatsächl. eichfähige Waagen benötigen, so können Sie sich an Ihr landesspezifische Eichbehörde für Waagen wenden.
Alle Waagen werden vom Eichamt geprüft und mit der Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz bestätigt. Sehen Sie sich dazu auch bitte die Eichordnung für Waagen (lt. PTB) an.
Eichwert e: Maß für die Eich-Toleranz, je nach Typ der Waagen meist zwischen 1 und 10 d.
Einschwingzeit: Dauer einer Gewichtserfassung an Waagen.
Einwaage: Wird in einem Prozess eine genau definierte Menge einer Substanz benötigt, so wird diese Substanz auf den verlangten Gewichtswert eingewogen.
Erdanziehung: Ist von erheblichem Einfluss auf genaue elektronische Waagen. Da ihre Stärke an jedem Ort der Erde verschieden ist, müssen Waagen standortabhängig >> justiert werden.
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Fehlergrenzen bei Waagen: Betrifft geeichte Waagen. Unter Fehlergrenzen versteht man die zulässige Toleranz, also die erlaubte Gewichtsabweichung nach Plus und Minus. Sie sind lastabhängig, Definition in der Eichordnung. Man unterscheidet die Fehlergrenzen bei der Ersteichung und die Verkehrsfehlergrenzen an Waagen.
Fehlergrenzen bei Gewichten/ Fehlergrenzenklassen: Die Fehlergrenze eines Gewichtes entspricht der zulässigen Toleranz, also der größten, zulässigen Abweichung vom Nennwert nach Plus und Minus. Die Fehlergrenzenklassen bei Gewichten sind streng hierarchisch gestuft und in der OIML definiert.
Feingewichte: Gewiche der OIML- Fehlergrenzklasse F1 werden zur Prüfung von hochauflösenden Waagen verwendet.
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Höchstlast und Genauigkeit:
Die Erscheinungsform von Waagen ist außerordentlich vielfältig. Unabhängig voneinander können Waagen nach Bau- und Funktionsweise sowie nach Anwendungszweck charakterisiert werden. Ferner unterscheiden sich Waagen nach ihren Eigenschaften wie Genauigkeit oder Höchstlast. Mikro - Waagen erreichen eine Auflösung von 0,001 mg bei einer Höchstlast von etwa 5 Gramm, und manche Fahrzeug - Waagen sind für eine Höchstlast von mehr als 100 Tonnen bei einer Auflösung von bis zu 3000 Teilen ausgelegt.
Halbmikro - Waagen: Analysenwaagen mit einer Ablesbarkeit d = 0,01 mg.
Gewichte: Gewichtsstücke der OIML-Fehlergrenzenklasse M3.
Hochauflösende Waagen: Hierunter versteht man meist Analysen-Waagen und Präzisions-Waagen mit einer Auflösung von > 100.000 Digits. Die Auflösung errechnet sich aus Wägebereich : Ablesbarkeit d.
Sehen Sie sich zu diesem Thema bitte auch die Einteilung in Waagen - Genauigkeitsklassen an.
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Industrielle Waagen: Dieser Begriff ist weit gespannt. Hierunter werden unter anderem Tischwaage, Plattformwaage, Kontrollwaagen, Hängewaage (Kranwaage), Behälterwaagen, Paketwaage und andere verstanden.
Interface: Parameter mit der die Waagen zur Übertragung der Daten mit einem Computer verbunden werden können.
ISO 9000ff: Qualitätsmanagement-System, in Form einer DIN-Norm zur Qualitäts-Sicherung in Unternehmen. Komplette Bezeichnung DIN EN ISO 9000ff-.
ISO/GLPP- Protokollierung: In Qualitätssicherungssystemen werden Ausdrucke von Wägeergebnissen (Rohwerte) und Ausdrucke der korrekten Waagenjustierung unter Angabe von Datum und Uhrzeit, sowie der Waagen -Identifikation verlangt. Am einfachsten über angeschlossenen Drucker möglich.
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Justieren des Wägebereiches von Waagen: Entweder mit dem Prüfgewicht extern über das Justierprogramm (CAL), o. mit der internen Justierautomatik bzw. Justierschaltung. Notwendig ist dies bei Temperaturänderungen, veränderten Umgebungsbedingungen, Ortsveränderungen usw. Tägliche Routinekontrolle empfehlenswert.
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Kalibrieren: Prüfen der Richtigkeit einer Messgröße eines Messgerätes (z.B. Waagen) ohne Eingriff ins Meßsystem. Beispiel: Prüfen von Waagen durch Auflegen eines Prüfgewichtes (Kalibrierlabor für Waagen). Beispielhaft sehen Sie hier eine Präzisionswaage mit interner und externer Kalibriermöglichkeit.
Kalibrierschein oder Kalibrierzertifikat:
Dokumentiert die messtechnischen Eigenschaften von Waagen oder eines Gewichtes, sowie die Rückführbarkeit auf das nationale Normal (so sieht ein Waagen - Kalibrierschein aus).
Kapazitiv arbeitende Zellen an Waagen:
Bei Waagen mit kapazitiven Kraftaufnehmern macht man sich das Prinzip zunutze, dass zwei gegenüberliegende Metallplatten einen elektrischen Kondensator bilden. Verändert man, in unserem Fall durch Gewichtsveränderung, diesen Plattenabstand, so verändern sich auch die elektrischen Eigenschaften. Ein Mikroprozessor ermittelt daraus in kurzen Zeitabständen den jeweiligen Gewichtswert. Dieses Messprinzip kommt in elektronischen Waagen zum Einsatz.
Karat, metrisch: Ein Karat metrisch 1 ct = 0,2 g. Es wird bei der Gewichtsbestimmung von Edelsteinen verwendet (so z.B. bei den sogenannten Karat - Waagen oder Gold - Waagen).
Kennlinie von Waagen: Grafische Darstellung der Gewichtsanzeige einer Waage unter Belastung mit Prüfgewichten. von Null bis zur Höchstlast. Aus dem Kennlinienverlauf lassen sich Rückschlüsse auf die Waagen-Genauigkeit ziehen.
Konformitätsbescheinigung: Die Übereinstimmung von eichfähigen Waagen mit der Bauartzulassung wird vom Eichamt durch die Ausstellung der Konformitätsbescheinigung dokumentiert.
Konformitätserklärung: Die Konformitätserklärung dokumentiert, daß ein Erzeugnis den EG-Richtlinien entspricht. Bei elektronischen Waagen immer in Verbindung mit dem CE-Kennzeichen. Mehr Info: Konformitätserklärung für Waagen.
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Laborwaagen: Hierunter versteht man Waagen zur Analyse und Präzisionswaagen.
LCD-Anzeige (Liquid Cristal Display): Bauelement für die digitale Gewichtsanzeige. In der Flüssigkristallanzeige wird die Leitfähigkeit von Flüssigkristallen genutzt. Die LCD-Anzeige an Waagen ist nicht selbstleuchtend.
LED-Anzeige (Light Emitting Diode): Bauelement für die digitale Gewichtsanzeige. Es wird die eigene Leuchtkraft von Leuchtdioden bzw. Lumineszensdioden ausgenützt. Die LED-Anzeige der Waagen ist selbstleuchtend
Linearität / Richtigkeit von Waagen: Größte Abweichung der Gewichtsanzeige zum Wert des Prüfgewichts nach Plus und Minus über den gesamten Wägebereich. Obergrenze +/- 3 d. Qualitätsmerkmal.
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Masse: Die Masse eines Körpers ist eine physikalische Größe. Sie ist ein Maß für die Trägheitswirkung gegenüber einer Geschwindigkeitsänderung, wie auch die Anziehung auf andere Körper. Sehen Sie sich hierzu bitte auch die PTB-Quelle: Massennormale in Bezug auf Waagen an.
Mehrbereichswaagen: Waagen mit mehreren, unterschiedlichen Wägebereichen. Jeder Wägebereich beginnt bei Null, der größte Wägebereich endet bei der Höchstlast der Waagen. Jeder Wägebereich hat eine eigene Ablesbarkeit "d".
Meßunsicherheit von Waagen: Die Meßunsicherheit kennzeichnet den Bereich, in dem der tatsächliche Meßwert liegt. Die Wahrscheinlichkeit hierfür beträgt im DKD mindestens 95%. Sie wird individuell für die Waagen nach einem genau festgelegten Prüfverfahren ermittelt und im Kalibrierschein dokumentiert. Sie hängt von verschiedenen waageninternen und externen Faktoren ab. Die Messunsicherheit steigt mit zunehmender Belastung der Waagen.
Mindestlast Min: Untere Grenze des eichfähigen Wägebereiches. Sie ist auf dem Eichschild vermerkt. Die Funktion der Waagen ist auch unterhalb der Mindestlast gegeben.
Mikro - Waagen: Waagen mit einer Höchstlast meist zwischen 5 g und 50 g. Ablesbarkeit d = 0.001 mg oder besser.
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Nacheichung: Periodische Nachprüfung von Waagen mit anschließender Kennzeichnung durch das Eichamt. Siehe auch Eichgültigkeitsdauer für Waagen.
Nettogewicht: Gewicht eines Wägegutes nach Abzug seiner Verpackung und / oder des Transportbehälter.
Netto-Total: Möglichkeit, das Behältergewicht beim Rezeptieren in einem getrennten Waagenspeicher abzulegen. Das Nettototal ist die Gewichtssumme aller eingewogenen Komponenten (ohne Behältergewicht) und wird von den Waagen auf Tastendruck angezeigt.
Newton: Die Einheit Newton (N) ist die Krafteinheit im internationalen Einheitensystem (SI). Sie ist die Kraft, die einen Körper der Masse 1 kg um 1m/sec² beschleunigt (Waagen als Kraftmesser für hängende Lasten: Bsp.: Kranwaage)
Nichtselbsttätige Waagen: Waagen, zu deren Betätigung ein Eingriff vom Bedienungspersonal erforderlich ist.
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